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1.
Verfassung und Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts
§§ 1 bis 16 |
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2.
Verfassungsgerichtliches Verfahren
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2.1
Allgemeine Verfahrensvorschriften §§ 17 bis 35 |
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2.2
Akteneinsicht außerhalb des Verfahrens §§ 35a
bis 35c
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3. Einzelne
Verfahrensarten (mit
nichtamtlichen Zusätzen in roter Schrift)
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3.1
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 1 §§ 36
bis 42
(Verwirkung von Grundrechten (Artikel 18 des
Grundgesetzes),)
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3.2
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 2 §§ 43
bis 47
(Verfassungswidrigkeit von Parteien (Artikel
21 Abs. 2 des Grundgesetzes),)
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3.3
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 3 § 48
(über Beschwerden gegen Entscheidungen des
Bundestages, die die Gültigkeit einer Wahl oder den Erwerb oder
Verlust der Mitgliedschaft eines Abgeordneten beim Bundestag
betreffen (Artikel 41 Abs. 2 des Grundgesetzes),)
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3.4
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 4 §§ 49
bis 57
(Anklagen des Bundestages oder des Bundesrates
gegen den Bundespräsidenten (Artikel 61 des Grundgesetzes),
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3.5
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 9 §§ 58
bis 62
Richteranklagen gegen Bundesrichter und
Landesrichter (Artikel 98 Abs. 2 und 5 des Grundgesetzes)
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3.6
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 5 §§ 63
bis 67
Auslegung des Grundgesetzes aus Anlaß von
Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines
obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch das
Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten
Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind (Artikel 93
Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes),
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3.7
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 7 §§ 68
bis 70
Meinungsverschiedenheiten über Rechte und
Pflichten des Bundes und der Länder, insbesondere bei der
Ausführung von Bundesrecht durch die Länder und bei der Ausübung
der Bundesaufsicht (Artikel 93 Abs. 1 Nr. 3 und Artikel 84 Abs.
4 Satz 2 des Grundgesetzes),
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3.8
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 8 §§ 71
bis 72
in anderen öffentlich-rechtlichen
Streitigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern, zwischen
verschiedenen Ländern oder innerhalb eines Landes, soweit nicht
ein anderer Rechtsweg gegeben ist (Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4 des
Grundgesetzes),
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3.9
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 10 §§ 73
bis 75
Verfassungsstreitigkeiten innerhalb eines
Landes, wenn diese Entscheidung durch Landesgesetz dem
Bundesverfassungsgericht zugewiesen ist (Artikel 99 des
Grundgesetzes),
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3.10
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 6 und 6a
§§ 76 bis 79
bei Meinungsverschiedenheiten, ob ein Gesetz
den Voraussetzungen des Artikels 72 Abs. 2 des Grundgesetzes
entspricht, auf Antrag des Bundesrates, einer Landesregierung
oder der Volksvertretung eines Landes (Artikel 93 Abs. 1 Nr. 2a
des Grundgesetzes),
darüber, ob im Falle des Artikels 72 Abs. 4
die Erforderlichkeit für eine bundesgesetzliche Regelung nach
Artikel 72 Abs. 2 nicht mehr besteht oder Bundesrecht in den
Fällen des Artikels 125a Abs. 2 Satz 1 nicht mehr erlassen
werden könnte, auf Antrag des Bundesrates, einer Landesregierung
oder der Volksvertretung eines Landes (Artikel 93 Abs. 2 des
Grundgesetzes),
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3.11
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 11 und 11a
§§ 80 bis 82a
über die Vereinbarkeit eines Bundesgesetzes
oder eines Landesgesetzes mit dem Grundgesetz oder die
Vereinbarkeit eines Landesgesetzes oder sonstigen Landesrechts
mit einem Bundesgesetz auf Antrag eines Gerichts (Artikel 100
Abs. 1 des Grundgesetzes),
über die Vereinbarkeit eines Beschlusses des Deutschen
Bundestages zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mit
dem Grundgesetz auf Vorlage nach § 36 Abs. 2 des
Untersuchungsausschussgesetzes,
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3.12
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 12 §§ 83
bis 84
bei Zweifeln darüber, ob eine Regel des
Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts ist und ob sie
unmittelbar Rechte und Pflichten für den einzelnen erzeugt, auf
Antrag des Gerichts (Artikel 100 Abs. 2 des Grundgesetzes),
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3.13
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 13 § 85
wenn das Verfassungsgericht eines Landes bei
der Auslegung des Grundgesetzes von einer Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts oder des Verfassungsgerichts eines
anderen Landes abweichen will, auf Antrag dieses
Verfassungsgerichts (Artikel 100 Abs. 3 des Grundgesetzes),
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3.14
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 14 §§ 86
bis 89
bei Meinungsverschiedenheiten über das
Fortgelten von Recht als Bundesrecht (Artikel 126 des
Grundgesetzes),
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3.15
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 8a §§ 90
bis 96
über Verfassungsbeschwerden (Artikel 93 Abs.
1 Nr. 4a und 4b des Grundgesetzes
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3.16
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 6b § 97
darüber, ob im Falle des Artikels 72 Abs. 4
die Erforderlichkeit für eine bundesgesetzliche Regelung nach
Artikel 72 Abs. 2 nicht mehr besteht oder Bundesrecht in den
Fällen des Artikels 125a Abs. 2 Satz 1 nicht mehr erlassen
werden könnte, auf Antrag des Bundesrates, einer Landesregierung
oder der Volksvertretung eines Landes (Artikel 93 Abs. 2 des
Grundgesetzes),
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4.
Schlußvorschriften §§ 98 bis 107
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Weitere Vorschriften des Staatsrechts:
Abgeordnetengesetz - AbgG
Auswärtiger Dienst: Gesetz über den ~ - GAD
Bundesgremienbesetzungsgesetz - BGrBG
Bundesministergesetz - BMinG
Bundesrat: Geschäftsordnung des ~es - GO-BR
Bundestag: Geschäftsordnung des Deutschen ~s - GO-BT
Bundesverfassungsgericht: Gesetz über das Amtsgehalt der Mitglieder des
~s - BVerfGAmtsGehG
DRK-Gesetz - DRKG
Europaabgeordnetengesetz - EuAbgG
Europäische
Union: Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in
Angelegenheiten der ~ - BundLaenderEUG
Europäische
Union: Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem
Bundestag in Angelegenheiten der ~ - BRegBTEUG
Geschäftsordnung
für das Verfahren nach Artikel 115d des Grundgesetzes - G115d-GO
Geschäftsordnung
für den Gemeinsamen Ausschuss - GO-GemA
Orden: Gesetz über
Titel, ~ und Ehrenzeichen - OrdensG
Parlamentarische
Staatssekretäre: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der ~ - ParlStG
Parlamentsbeteiligungsgesetz - ParlBetG
Parteiengesetz - PartG
Petitionsausschuss: Gesetz über die Befugnisse des ~es des Deutschen
Bundestags - PetAG
Schriftgutaufbewahrungsgesetz - SchrAG
Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung - StAGebV
Staatsangehörigkeitsgesetz - StAG
Untersuchungsausschussgesetz - PUAG
Verkündung: Gesetz
über die ~ von Rechtsverordnungen - VOVerkG
Vermittlungsausschuss: Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und
des Bundesrates für den Ausschuss nach Artikel 77 des Grundgesetzes (~)
- GO-VermA